Künftige Zulassung von Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde
Betroffen sind vier Wohngebiete, die alle in sogenannter »2. Reihe« liegen und an die gewünschten Schwerpunktbereiche des Fremdenverkehrs an Ostsee und Trave angrenzen: Torstraße/Auf dem Baggersand, Moorredder/Fehlingstraße und Steenkamp/Strandweg auf der Travemünder Stadtseite sowie Mecklenburger Landstraße/Kohlenhof auf dem Priwall. Bei allen vier Plangebieten handelt es sich um Wohngebiete, die einem erhöhten Druck zur Umnutzung in Ferienwohnungen unterliegen. Diese Gebiete sind jedoch als Wohngebiete entwickelt und bebaut worden.
Folgendes soll durch die Bebauungspläne geregelt werden:
Alle sonstigen in den Wohngebieten allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen bleiben weiterhin zulässig. Auch werden in den Bebauungsplänen keine über die Art der baulichen Nutzung hinausgehenden Festsetzungen zur Bebaubarkeit der Grundstücke getroffen.
Regelungsgegenstand der Bebauungspläne ist der Ausschluss neuer Ferien- und Zweitwohnungen. Auf bestehende Ferien- und Zweitwohnungen wirken sich die aufzustellenden Bebauungspläne nicht aus.
Das heißt:
Der Status nicht genehmigungsfähiger Ferienwohnungen und der Umgang mit diesen ist also unabhängig von den aufzustellenden Bebauungsplänen.
In den touristischen Orten an den Küsten schreitet seit Jahren die Umwandlung von Wohnraum in Ferienunterkünfte voran. In den traditionellen Wohngebieten geht die Anzahl der dauerbewohnten Häuser und Wohnungen zurück. Der Zweitwohnungsanteil in Travemünde beträgt bereits fast zehn Prozent. Nachbarschaftliche Bezüge werden beeinträchtigt beziehungsweise gehen verloren. Bestehende Wohnungen werden dem Wohnungsmarkt entzogen, was dem Ziel der Hansestadt Lübeck, mehr Wohnraum in Travemünde zu schaffen, entgegenwirkt.
Die touristische Wachstumsstrategie Lübeck 2020+ sah ein Wachstum auf rund 8.000 Gästebetten vor. Dieses Ziel ist erreicht. Zukünftig sieht das Tourismusentwicklungskonzept Lübeck.Travemünde 2030 (TEK) eine verträgliche und aus dem Ort getragene Tourismusintensität vor. Eine über den Bestand hinaus gehende Entwicklung im Bereich Ferienwohnungen ist demgemäß auch touristisch nicht zuträglich, zumal auch bezahlbarer Wohnraum für Mitarbeiter:innen insbesondere im Gastgewerbe erhalten und geschaffen werden muss.
Aufgrund dieser Entwicklung hat der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck die Bauverwaltung aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten, wie der Prozess aufgehalten werden kann und hierfür ein Gesamtkonzept für die Begrenzung der Umwandlung von Wohnraum in Ferien- und Zweitwohnungen in Travemünde zu entwickeln.
Über die Aufstellungsbeschlüsse entscheidet der Bauausschuss am 6. Dezember 2021 im Rahmen seiner öffentlichen Sitzung. PM HL – Fotos Karl Erhard Vögele