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Neue Verkehrregelungen ab Grün-Donnerstag

2 Jahre 1 Woche her #1748 von Erdmann Eckhard
ln ONLINE 11.04.2022
In Lübeck tritt am Gründonnerstag, 14. April, wieder die Sommerregelung in Kraft. Entsprechend müssen sich Autofahrer An der Obertrave und in Travemünde umstellen.
An der Obertrave wird ein Großteil der Parkfläche in der Freiluft-Saison aufgehoben. So haben die Gastronomen hier mehr Fläche für die Außenbewirtung. Quelle: Olaf Malzahn

Lübeck
Es ist wieder soweit: Ab Gründonnerstag, 14. April, greift die Sommerregelung in der Hansestadt. Folge: Lübecks Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich sowohl in der Straße An der Obertrave als auch in Travemünde auf verkehrliche Änderungen einstellen. Hintergrund der saisonalen Modifikation ist, dass sich die Aufenthaltsqualität für Fußgänger in den betroffenen Bereichen verbessern soll; zudem möchte man den Gastronomen zusätzliche Flächen für die Außenbewirtung zur Verfügung stellen. Auf der Altstadtinsel wird in knapp einer Woche in der Straße An der Obertrave ein Großteil der bewirtschafteten Parkplätze und ein Teil der Anwohnerparkplätze aufgehoben.

Vorderreihe wird bis zum 1.11. zur Fußgängerzone
Und: Die Travemünder Vorderreihe wird nun wieder – bis zum 1. November – zur saisonalen Fußgängerzone. Dies hat weitere Konsequenzen für den Autoverkehr. So ändert sich die Einbahnstraßenrichtung und erfolgt von der St.-Lorenz-Straße in Richtung Außenallee. Die Einbahnstraßenrichtung auf dem Ostpreußenkai bleibt bestehen.
Ansonsten gilt: Die Lieferverkehrszeiten sind von 5 Uhr in der Früh bis 10 Uhr und von 19 bis 22 Uhr. Taxen dürfen dort jederzeit fahren. Und Personen mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis dürfen unter Auslegung dieses Ausweises während der Lieferverkehrszeiten die Vorderreihe befahren und dort in diesen Zeiträumen auch parken.

Radverkehr wird von 19 bis 10 Uhr zugelassen
Weiterhin beachtenswert: Versuchsweise wird während der Sommermonate der Radverkehr in beide Fahrtrichtungen von 19 Uhr bis 10 Uhr am Morgen zugelassen. Getestet wird, ob sich diese Regelung insbesondere im Hochsommer mit dem dort dann auch noch in den Abendstunden stärkeren Fußgängerverkehr verträgt.
Stichwort Ostpreußenkai: Die seit dem Winter 2005 angebotene Kurzparkzone im Bereich des Ostpreußenkais wird ebenfalls in der Sommerzeit aufgehoben, um durch reduzierten Kfz-Verkehr die Aufenthaltsqualität zu verbessern.
Von mho

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