Keine Schonfrist auf dem Priwall: Stadt verteilt Knöllchen an Falschparker

Ein Schild am Dünenweg, der zur Beach Bay führt, zeigt es an: Das gesamte Areal ist eine Halteverbotszone. Das in der Straßenverkehrsordnung benannte Zeichen 286 bedeutet, dass im gesamten Bereich hinter dem Schild eine eingeschränkte Halteverbotszone beginnt. Jeder, der sein Fahrzeug länger als drei Minuten anhält und es verlässt, wird als „parkend“ bewertet. Sinn der Maßnahme, das Dauerparken in den Beach-Bay-Straßen zu verbieten, sind unter anderem die engen Passagen. In der Vergangenheit führte das Abstellen von Kraftfahrzeugen immer wieder dazu, dass es besonders zu Hoch-Zeiten, wenn die Ferienanlage stark frequentiert wurde, und zudem durch Tagestouristen, die den Priwall besuchen und ihre Autos dort abstellen, zu Staus und zu einem Park-Chaos kam.

Nach wie vor wird in der Halteverbotszone in den Beach-Bay-Straßen dauergeparkt - auch im absoluten Halteverbot.
Halteverbotsschild wird übersehen
Nun also die neue Verkehrsregelung. Die offenbar jedoch nicht alle Besucher der Beach Bay sofort verstehen. Eine Familie aus dem Kreis Stormarn etwa fuhr am Pfingstmontag fast orientierungslos auf den Straßen herum, hatte die vielen Knöllchen hinter den Scheibenwischern gesehen und fragte: „Warum dürfen wir denn hier nicht parken?“ Das Schild mit der Halteverbotszone am Dünenweg hätten sie nicht gesehen. Auch andere Autofahrer bemängeln, dass der Hinweis auf die Halteverbotszone nicht deutlich genug sei. Stadtsprecherin Nicole Dorel dazu: „Die Beschilderung ist klar zu erkennen, die Größe entspricht der Norm nach der Straßenverkehrsordnung.“
Das Verkehrszeichen 286 mit dem Zusatz „Zone“ am Dünenweg bedeutet, dass ab diesem Bereich das Halten nur eingeschränkt erlaubt ist, und zwar für eine Dauer von maximal drei Minuten.
119 Knöllchen in Travemünde und auf dem Priwall an einem TagI
Insgesamt 119 Knöllchen hat der städtische Ordnungsdienst am Pfingstwochenende in Travemünde verteilt, davon etwa die Hälfte auf dem Areal der Beach Bay. Vorrangig habe es sich dabei um das Parken in Zonen des eingeschränkten Halteverbots sowie Verstöße gegen das Gebot zum Parken am rechten Fahrbahnrand gehandelt, sagt die Stadtsprecherin. Die Verwarnungsgelder seien bundeseinheitlich und im Bußgeldkatalog geregelt, es bestehe kein Ermessensspielraum für die Kräfte des Ordnungsamts. Sie seien identisch für Bereiche des eingeschränkten und absoluten Halteverbots und begännen bei 25 Euro. Erhöhungen seien nach einer gewissen Standdauer möglich. Wie oft der Ordnungsdienst in Travemünde und auf dem Priwall künftig unterwegs ist, um Parksündern auf die Spur zu kommen, will Nicole Dorel nicht verraten: „Er ist jeden Tag im Lübecker Stadtgebiet im Einsatz. Angaben zur konkreten Personalstärke können aus einsatztaktischen Erwägungen nicht gemacht werden.“
Keine Beschwerden von Urlaubern
Astrid Kantim, Direktorin des Beach-Bay-Hotels Slow Down, versucht, ihre Gäste vor einem ungewollten Knöllchen zu bewahren. „Wir haben kleine Zettel mit einem Hinweis auf das Parkverbot und mögliche Kontrollen vorbereitet, die wir hinter die Scheibenwischer der Autos stecken“, sagt sie. Beschwerden der Gäste zu Pfingsten wegen der Knöllchen habe es nicht gegeben. „Die haben wohl alle gedacht, sie versuchen es mal, bekamen dann aber ihren Zettel.“ Das neue Parkhaus am Dünenweg, das vom Hotel verwaltet wird, sei zu Pfingsten etwas besser als zuvor ausgelastet gewesen. Mehr als 15 Dauerparker hätten bereits einen Stellplatz gebucht. Bald sollen an der Mecklenburger Landstraße Schilder mit einem Hinweis auf die Parkmöglichkeit in der neuen Großgarage aufgestellt werden. Zudem werde die Stadt das Parkhaus in das Parkleitsystem Travemünde einbinden.