Info - Abend März 2019

TOP 1 Begrüßung
E. Erdmann begrüßt die Mitglieder und Gäste des Info-Abends. Er ruft das der HP veröffentlichte Protokoll vom 08.Januar 2019 auf und stellt die Tagesordnung vor. Es gibt keine Anmerkungen, das Protokoll wird genehmigt. Er bedauert, dass Herr M. Braun vom Landschaftspflege Verein Dummersdorfer Ufer wegen Krankheit nicht wie vorgesehen zum Thema „Landschaftsschutzgebiet Küstenwald und welche Auswirkungen die Unterschutzstellung für den Priwall hat?“ referieren. kann. Dies soll aber nachgeholt werden.

TOP 2 Schwerpunktthema Küstenwald
E. Erdmann beginnt mit einem kurzen Rückblick: Der Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer e.V. schlug 2016 den Bürgerschaftsfraktionen vor, Teile des Priwalls als „Geschützten Landschaftsbestandteil“ durch eine städtische Satzung oder Verordnung unter Schutz stellen zu lassen. Hierüber unterrichtete 2016 und 2017 Innensenator Hinsen den Ausschuss USO und teilte mit, dass trotz Befürwortung eine genauere Untersuchung (Abgrenzungskarte und VOInhalten) des Gebietes zur Unterschutzstellung benötigt werde. Am 26.01.2017 beschloss die Bürgerschaft (BÜ) mehrheitlich „Der bestehende alte Wald auf dem Priwall wird unmittelbar als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die skizzierte Karte im Anhang entspricht der Fläche, die unter Schutz gestellt wird.“
Das von der unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck veranlasste Gutachten liegt seit Anfang Februar 2019 und wurde auf der HP der GdP veröffentlicht. Dort haben Dipl.-Biol. Dr. Björn-Henning Rickert und Dipl.-Biol. Dr. Doris Jansen geprüft, ob eine Schutzwürdigkeit beziehungsweise ein Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft im Bereich des nördlichen Priwalls vorliegt. Dies wird aufgrund des Strukturreichtums, des Bestandsaufbaus der Waldbereiche sowie - über den ursprünglichen Antrag hinausgehend - der grundsätzlichen Schutzwürdigkeit der Küstenlebensräume bestätigt. Aufgrund der Arten- und Biotopausstattung der Küstenlebensräume wird für den Bereich der Stranddünen die Ausweisung eines Naturschutzgebietes vorgeschlagen. Auch werden ergänzende Regelungen zur LSG-Musterverordnung des Landes vorgeschlagen. Ein Teilbereich am Kohlenhof, vom Fähranleger kommend, wird antragsgemäß nicht erfasst (vgl. Heft 15 WiR vom Priwall, Seite 10:
Matthias Braun: Küstenwald Priwall
und Abbildung 4 aus dem Gutachten).
E. Erdmann betont hinsichtlich des formalen, weiteren Ablaufs, dass keine weitere Mitwirkung der BÜ vorgesehen ist. E. Erdmann hat das Gutachten von der unteren Naturschutzbehörde nach dem Informationszugangsgesetz des Landes SH angefordert und verweist hierzu auf die von ihm geführten Gespräche mit der HL. Er zitiert das Antwortschreiben der HL von Herrn Zeckel (Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV) - Abteilung Natur, Klima und Gesundheitlicher Umweltschutz), wonach die UNB das Gutachten im Rechtsetzungsverfahren
berücksichtigen werden, aber nicht zwingend mit der endgültigen Verordnung gleichzusetzen ist. Vor Erstellung des Verordnungs-Entwurfes werden Gespräche mit den direkt betroffenen städtischen Bereichen geführt werden; eine vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit ist vor Ort beabsichtigt. Eine breite politische Diskussion wird es nicht geben. Die Verwaltung muss mit Hr. Hollesen verhandeln. Es bleibt gleichwohl ein spannender Prozess. Zukünftig wird der Priwall ein durchgängiges Schutzgebiet sein, mit dem NSG „Südlicher Priwall“ und hinzukommend das LSG „Nördlicher Priwall“, nur getrennt durch die Mecklenburger Landstraße.


Frau U. Westphal fragt auf der der Grundlage einer Pressmitteilung von Hr. Neskovic (HL live vom 05.03.2019) inwieweit der Vertrag noch eine Hintertür zur Bebauung offen lässt. In der Mitteilung warnt W. Neskovic SPD und CDU vor einer Bebauung des Kohlenhofes „
Im Kooperationsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es hierzu vieldeutig: Landschaftsschutzgebiete werden grundsätzlich erhalten. In Ausnahmefällen sollen pragmatische Lösungen gefunden werden." Dann werden sich pragmatische Lösungen finden“. E. Erdmann sieht den Passus nicht als Fingerzeig auf das geplante LSG auf dem Priwall an, sondern eher mit Bezug auf das Baugebiet „Neue Teutendorfer Siedlung“. B. David befürchtet ebenfalls eine Entwidmung und merkt an, dass aus seiner Sicht die BÜ den Auftrag vergeben hat und diese auch nach einer Umsetzung durch die Verwaltung das LSG wieder entwidmen kann. E. Erdmann ist dagegen der Auffassung, dass die Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Bürgerschaft als Verordnung zur Kenntnis gegeben und dem Bürgermeister zur Unterschrift vorlegt wird. Er weist daraufhin, dass zwar kein Automatismus durch das Erstellung des Gutachtens besteht, aber der Verfahrensweg vorgegeben ist, nach dem die Verwaltung das LSG in einer Verordnung umsetzen wird. In einer weiteren Frage (Aushebeln der Verwaltung durch die Politik) wird das Misstrauen gegenüber den Politikern deutlich.


TOP 3 Bericht des Vorstandes
Verkehrskonzept aktueller Stand
E. Erdmann erläutert, dass ein eigenes Verkehrskonzept entwickelt wird und bittet F. Scharlaug über den aktuellen Stand zu berichten. Dieser berichtet, dass der Stadt HL nach zwei Sitzungen erste eigene Vorstellungen zum Verkehrskonzept am 09. Dez. 2018 übersandt worden sind.
Wesentliche Unterschiede hinsichtlich des Gestaltungskonzeptes bestehen für den östlichen Teilbereich der ML. Dort sollte die Fahrbahnbreite auf 5,5 - 6 m belassen werden, die Führung der Fuß- und Radwege an der Seite, geschützt durch die Birkenallee geführt werden. Ziel ist, eine „vermeintliche Schnellstraße“ zu vermeiden und die Birkenallee weitgehend zu erhalten.
Mit dem Entwurf eines Verkehrskonzeptes zum Priwall der HL hat der vom Verein zugezogene Verkehrssachverständige Dipl.-Ing. Stempel unsere Anmerkungen dazu und zusätzlich eine zweite Variante der Verkehrsführung als Power Point Präsentation erhalten. Er hat i. W. zu den zwei Aspekten Verkehrsprognose und Neugestaltung der ML Stellung genommen:
1. Prognose
In seiner zusammenfassenden Bewertung zu den Prognosen stellt Herr Dipl.-Ing. Stempel fest, dass es zu diesen unzumutbaren Verkehrsstaus und Wartezeiten an den Fährterminals auch bei zukünftig drei vorhandenen Fähren bei folgenden Konstellationen kommen kann:
1. Wenn eine Fähre ausfällt – bis Sommer 2022 weitgehend,
2. Wenn ein Anleger ausfällt,
3. Nicht genügend Personal nur für die Hauptsaison eingestellt ist;
4. Wenn die An- und Abreise der Priwall Urlauber sich nach Eröffnung von Waterfront in der Hauptsaison deutlicher auf Freitag oder Sonnabend konzentriert.
Zwar werden im Drei-Fährenbetrieb die Rückstaus kürzer, aber sie bleiben zumindest an einem Freitag oder Sonnabend in der Hauptsaison vorhanden. Auf der Grundlage seiner
ermittelten maximalen Fährkapazität stellt er den Rückstau priwall- und travemündeseitig von jeweils ca. 830 m anschaulich dar.


2. Neugestaltung ML
Sein Fazit hierzu ist, dass ein unzutreffendes Gestaltungskonzept für den östl. Teil der
Mecklenburger Landstraße vorliegt. Er stellt fest, dass die Spitzenauslastung der Mecklenburger Landstraße freitags in der Hauptsaison bis Pötenitzer Weg max. 440 Kfz je Std. und östlich davon 330 Kfz je Std. ist. Der Einsatz von Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn wäre hier mit Tempo 30 km/h nur bei hohem Anteil Schwerverkehr sinnvoll, was aber in keiner Weise zutrifft. Zum Schluss vergleicht Hr. Stempel das urbanus Konzept mit unseren beiden Vorschlägen zur Fahrbahnverlegung/Geh- und Radwegführung.
Für seine Wertungen der Konzepte hat er die Maßstäbe Verkehrsberuhigung, Erhalt der Birkenalle, Verlust von Parkplätzen und Umbaukosten herangezogen. Da der Umbau der ML den (zukünftigen) Hochwasserschutz nicht verbauen darf hat Hr. Stempel in seiner Wertung unser langfristiges Ziel ist, den Siedlungsraum auch gegen Hochwasser besser zu schützen, mit einbezogen. Wir planen unsere Anmerkungen zum Verkehrskonzept auf einem Info-Abend oder einem Workshop vorzustellen. Hr. Schröder, Leiter Planen und Bauen, wurde gebeten auf einen neuen Gesprächstermin hinzuwirken, um die Konzepte miteinander abzugleichen.
E. Erdmann ergänzt, dass uns ein neuer Gesprächstermin mit der HL wichtig ist, auch wenn die Umsetzung des Verkehrskonzept Priwall als Teil des Gesamtkonzeptes Travemünde eine längerfristige Aufgabe ist. Die Weiterarbeit am Verkehrskonzept für den Priwall ist ins Stocken geraten. Die Stadt scheint wenig Interesse an weiteren Gesprächen mit dem Verein zu haben.
Dies ist sehr bedauerlich, zumal die Umgestaltung der Mecklenburger Landstraße im Rahmen des Hochwasserschutzes eine wichtige Rolle spielt.


Hintergrund des Schreibens vom 27.01.2019 an die Stadt (Frau Belchhaus) mit verschiedenen Fragestellungen zur beabsichtigten Umnutzung der Häuser 4 und 5 des ehemaligen Priwallkrankenhauses als Wohnhäuser war die Äußerung des Bürgermeister auf dem SPD Neujahrsempfang in Kücknitz. Laut BM Lindenau soll das städtische Archiv auf dem Priwall aufgelöst werden- Dort soll Wohnraum für z. B. Geringverdienende entstehen, z. B. MitarbeiterInnen aus der Gastronomie. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. E. Erdmann geht auf das Antwortschreiben der HL zur Umnutzung des ehemaligen Krankenhauses ein und zitiert es (vgl. Chronik auf der HP des Vereins 27.Januar 2019). Eine konkrete Zeitplanung für die Umnutzung der Gebäude liegt noch nicht vor. Zunächst einmal bedarf die Verlagerung des in den beiden Gebäuden noch untergebrachten Archivs der Klärung
.
Hr. Krohn (LN) fragt nach, welche Vorstellungen zur Nutzung die Priwallbewohner haben. Als erster Schritt ist das Archiv zu verlagern, antwortet E. Erdmann. Es ist ein völlig offenes Verfahren, zumal es ein Mischgebiet ist, bei dem sowohl Wohnnutzungen als auch gewerbliche Nutzungen zulässig seien. Eine Ansiedlung von Familien mit Kindern aber auch eine Jugendherberge ist vorstellbar. Er verweist auf frühere Gespräche mit dem Jugenherbergsverband Nordmark, der interessiert war. Solch ein Angebot war ja auch in der Vergangenheit für die Fahrradfahrer von Bedeutung und hat eine lange Tradition auf dem Priwall. Eine weitere touristische Bebauung wird abgelehnt. Er verweist auf einen noch geplanten Workshop zur Nachnutzung der BBT, bei dem die Thematik vertieft behandelt werden kann.


TOP 4 Rückblick
Beim Info - Abend am 05.02.19 Februar war Schwerpunkt der Waterfront - Vertrag. Wichtig ist, dass Hr. Hollesen kein Rechtsanspruch auf Bebauung hat. E. Erdmann verweist nochmals darauf, dass ein Teilbereich eben nicht vom LSG Küstenwald erfasst wird (s. unter TOP 2). Das Gebiet hat keinen Schutzstatus.


Das Thema Hochwasserschutz hat uns seit Wochen beschäftigt und nahm einen breiten Raum in der Presse, zuletzt mit der Ortsratssitzung vom 13. Februar 2019 mit dem Innensenator auf dem Priwall ein. Auch fand eine Bürgerschaftssitzung am zum 31.01.19 zum „Hochwasserschutz“ statt. Hinsichtlich der Behandlung in den Ausschüssen, ist festzustellen, dass derzeit
kein derartiger Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde. Seitens der Verwaltung genießt dasthema keine hohe Priorität. Er hat den Hinweis vom Innensenator, Kontakt mit dem MV aufzunehmen, wahrgemacht und den zuständigen Referatsleiter Dr. T. Zarncke aus MV eingeladen.
Ort und Termin (voraussichtlich am 23.Mai) der Informationsveranstaltung wird noch bekannt gegeben.
Anmerkung
Die Bemühungen des Vereins bei den Fraktionen das Thema "Hochwasserschutz für den Priwall" zu problematisieren, führten zwischenzeitlich zu einer Beschlussvorlage im Bauausschuss. Die Vorlagen der SPD/CDU, Grünen und GAL/Freie Wähler dienen als Grundlage dafür, dass in der Bürgerschaft ein Beschluss erwirkt werden soll, den dieVerwaltung ein Hochwasserkonzept bis Juni 2019 erarbeitet (vgl. Chronik auf der HP).


Die Anregung von H.- Tlotzek einen Live-Ticker einzurichten wird auch von Frau Wegner, namens Novasol und Landal und für die Vermarktung Waterfront zuständig ist, ausdrücklich begrüßt. Das Thema einer Resolution wurde angesprochen, wird seitens des Vorstandes verfolgt.


E. Erdmann bedankte sich bei Frau A. Grube für das gelungene Grünkohlessen am 08.02.2019.


TOP 5 Ausblick
Die Jahreshauptversammlung 2019 findet am Freitag, den 05. April, um 18.00 Uhr in der Seglermesse statt.


TOP 6 Verschiedenes
Frau B. Nolde weist zur Nutzung Haus 4 und 5 des ehemaligen Krankenhauses auf ihren Bericht „Häuser die Geschichte atmen“ im WiR vom Priwall, Heft 14, hin. Diese beherbergen zurzeit das Magazin der Lübecker Stadtbibliothek und nicht das Stadtarchiv:
Die Lübecker Stadtbibliothek ist die größte Altbestandsbibliothek des Bundeslandes,verständlich also, dass hier Anfragen bearbeitet und Bücher ausgeliehen werden.
Fälschlicherweise wird dieses Magazin auf dem Priwall als „Archiv” bezeichnet. Das Archiv der HL befindet sich jedoch am Dom. Für dieses Magazin wird langfristig ein adäquater Ort gesucht. Solange es keine andere Unterbringung gibt, werden sich Gäste immer wieder über diese Bauten wundern.


R. Lichtenhagen bemängelt den Zustand des BiP-Schaukastens an der ML. E. Erdmann verweist auf die Zuständigkeit von Hr. Bruders, wird diesen aber darüber informieren.
Ende: 19:35 Uhr