Info - Abend Februar 2019

TOP 1          Begrüßung

  1. Erdmann begrüßt die Vereinsmitglieder, den Vorstand des OR, die Vertreter der Politik, die neuen Mitglieder und die Besucher des Info-Abends. Insbesondere heißt er die Gäste Hr. Schöder, Fr. Haltern und Hr. Thalau vom Ortsrat Travemünde (OR), Hr. Haase und Hr. Altenburg von den Unabhängigen sowie den Vertreter der Presse willkommen. E. Erdmann stellt die Tagesordnung vor und führt über Fragen zum Waterfront-Projekt in das heutige Schwerpunktthema „Welche Verpflichtung besteht für die HL einen Bebauungsplan der Kohlenhof-Spitze zu erstellen“ ein. Er wünscht einen interessanten Abend und übergibt das Mikrofon an den ehemaligen Richter des Bundesgerichtshofes und langjährigen Politikers Hr. Neskovic.

TOP 2  Schwerpunkthema Bericht Hr. Neskovic

Hr. Neskovic berichtet sodann mit Blick auf eine mögliche Bindungswirkung über den Waterfront-Vertrag. Er betont, dass dieser notariell abgeschlossen wurde ohne dass die Bürgerschaft dem zuvor zugestimmt hatte:

Der Vertrag vom 02. September 2007 wurde unter drei aufschiebenden Bedingungen (Genehmigung des Vertrages durch Beschluss der Bürgerschaft, Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Innenministerium, Beschluss der Bürgerschaft über einen Bebauungsplan) abgeschlossen. Für Teilfläche 1 wurde der Bebauungsplan beschlossen, für die Teilfläche 2 (Kohlenhof oder Küstenwald) steht dieser noch aus (vgl. Anlage 1). Die in diesem Zusammenhang gemachte Behauptung, man müsse vertragstreu sein und Hr. Hollesen die weitere Bebauung ermöglichen, ist evident falsch, ja sogar grober Unfug.

Der Vertrag – wie alle anderen Grundstücksverträge - hatte den „demokratischen“ Mangel, dass er nicht öffentlich war. Das war zu damaliger Zeit zwar rechtens, aber nicht bürgerfreundlich. Denn Grundlage für ein Mitwirken der Bürger an Entscheidungen der Politik ist die Kenntnis der Vertragslage. Deshalb wurde im Jahr 2012 die Gemeindeordnung entsprechend geändert. Er verweist auf die Homepage der BiP unter „Waterfront“. Dort wurde dieser Vertrag dankenswerter öffentlich gemacht. Er bittet diesen Vertrag dort nachzulesen, beispielsweise zu § 17 „Rücktrittsrechte“, um seine Argumente besser nachvollziehen zu können.

Die Irreführung der Öffentlichkeit mit dem Wort Vertragstreue begründet er mit Bezug auf Gesetze: Der Gesetzgeber sagt im Baugesetzbuch § 1 Abs. 3 ausdrücklich, dass niemand ein Anspruch auf einen Bebauungsplan erheben kann. Dieser kann auch nicht durch einen Vertrag begründet werden. In Verbindung mit dem § 134 BGB „Verträge die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, sind nichtig“ kommt er zu dem Ergebnis:

  1. Der Vertrag enthält kein derartige Verpflichtung
  2. Selbst, wenn der Vertrag derartige Regelungen enthalten würde, wären diese nichtig.

Zur Ausführung des Vertrages zitiert Hr. Neskovic den ca. 1,5 Jahren nach Vertragsabschluss erstellten Bericht des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Es ist ein Bericht aus dem Tollhaus, bei dem „Einem“ der gerechte Zorn - nicht die Wut - überfällt. Tollhaus ist nicht das Rechnungsprüfungsamt, sondern die dort benannten Kritikpunkte. Er zitiert (vgl. Abschnitt 4 „Gesamtbewertung“ des RPA-Berichtes) und kommentiert diese empört:

  1. Kritikpunkt Kaufpreis (5,5 Mill. € anstatt 10,5 Mill. €);
  2. Bei der Kaufpreisfindung ist die HL den Vorstellungen der Waterfront AG weitestgehend entgegen gekommen;
  3. Unpassende Grundlagenermittlung;
  4. Der Abschluss des Kaufvertrages wurde hektisch genehmigt;
  5. Die Bürgerschaft wurde in der Verkaufsvorlage nicht umfassend informiert;
  6. Die Risiken (z.B. Lasten) wurden nicht vollständig untersucht; die Beseitigung der Altlasten war noch ungeklärt;
  7. Nach Bewertung der Risiken konnte die Wirtschaftlichkeit nicht bestätigt werden;
  8. Die kaufpreisreduzierenden Abrisskosten von 1,13 Mill. € waren in den Prüfungsunterlagen nicht belegt;
  9. Völlig unverständlich und grob nachlässiges Verwaltungshandeln;
  10. Zur Altlastenbeseitigung war der Umfang nicht benannt. Es war nicht ausgeschlossen, dass die Kosten dafür höher sein konnten, als der Kaufpreis;
  11. Die Herstellung der Promenade wurde mit 6,3 Mill. € veranschlagt, das RPA ging dagegen von 8,3 Mill. € plus Kostensteigerung um 18% auf 9,8 Mill. € aus.

Zusammenfassend kommt das RPA zum Ergebnis, dass auch noch zum Zeitpunkt der Berichtsabfassung wesentliche Probleme nicht geklärt waren. Die Umsetzbarkeit war nicht gesichert, weshalb das RPA der Bürgerschaft damals empfahl, die im Januar 2008 getroffene Billigung des Verkaufsvertrages zu überdenken.

Nach der Vertragskritik geht Hr. Neskovic auf Teilfläche 1 (Strecke bis zum Fähranleger), Teilfläche 2 (Kohlenhofspitze), den Küstenwald und das Gutachten zum LSG ein. Die untere Naturschutzbehörde kann das Gebiet zum LSG erklären. Das Landschaftsbild und Natur soll damit erhalten bleiben. Eine Bebauung kann dann nur vorgenommen werden, wenn der Schutzzweck nicht unterlaufen wird. § 26 Bundesnaturschutzgesetz regelt die Voraussetzungen.

Er beendet seinen Bericht mit dem Aufruf den parteiübergreifenden Widerstand in Travemünde aufrechtzuerhalten, denn Travemündes ist nicht nur die schöne, sondern auch die lautstarke und widerspenstige Tochter Lübecks.

Fragen und Anregungen der Besucher:

  1. Erdmann bedankt sich für die sehr ausführlichen Ausführungen und bittet um Fragen zum Vortrag von Hr. Neskovic.

Frage1 betrifft § 17 „Rücktrittsrecht der Käuferin“, Absatz 5:

Wenn der Vertrag aus Gründen, die die Käuferin nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung gelangt, verpflichtet sich die Verkäuferin eine Teilfläche nach Wahl der Käuferin in dem Zustand, in dem sich diese Fläche befindet, allerdings frei von Altlasten, zu dem Kaufpreis gemäß Anlage 2 zu veräußern.

Kann sich Hr. Hollesen ein Grundstück aussuchen oder ist der Passus heute hinfällig?

Antwort: Hr. Neskovic stimmt der Einschätzung grundsätzlich zu, dass sich die Regelung auf den Gesamtvertrag bezieht. Der Vertrag ist – weitestgehend - zur Durchführung gekommen. Es ist unklar, warum diese Regelung aufgenommen worden ist.

Daraufhin erfolgten politische Statements: Die anwesenden Politiker betonten erneut ihre Ablehnung einer Kohlenhof-Bebauung: Hr. T. Thalau (CDU-Vorsitzender Travemünde), der Kohlenhof darf nicht bebaut werden, will notfalls dagegen demonstrieren. Auch Fr. Haltern (SPD Vorsitzende Travemünde) ist weiterhin gegen eine Bebauung des Kohlenhofs und steht dazu. Hr. Schröder (OR-Vorsitzender) bestätigt, dass der OR sich einig ist, wir müssen am Ball bleiben; Hr. Haase schließt sich den Statements von CDU und SPD an. Mit Blick auf zuvor gestellte Frage zur Vertragstreue kann er sich vorstellen, dass das Grundstück des ehemaligen Krankenhauses (Teile 5 und 6) zum Tauschobjekt werden könnte. Hr. Schröder verweist hierzu auf das Instrument Bürgerbefragung.

Nachdem E. Erdmann auf den letzten Aspekt kurz eingeht, fragt er (Frage 2) anschließend Hr. Neskovic, was mögliche Reaktionen von Hr. Hollesen sein könnten? Hellseherische Fähigkeiten hat er nicht, sieht aber nunmehr mit Hr. Lindenau einen anderen (hoch kompetenten) Gegner, der sich nicht so einfach wie BM Saxe über den Tisch ziehen lässt, antwortet Hr. Neskovic.

Frage 3: B. David fragt nach der rechtlichen Einschätzung für die Teilfläche 1b (Bereich Hartenstein bis zur Bunkerstation) der Kohlenhofspitze. Inwieweit besteht hier noch die Gefahr für einen Deal? W. Neskovic sieht in der Tat darin eine Gefahr, „die Kuh ist noch nicht vom Eis“, der Aspekt ist noch offen, zumal das Gutachten zum LSG dieses Gebiet nicht erfasst. Er will sich mit dem Rechtsamt hierzu noch in Verbindung setzen, um bestimmte Fakten aus dem Vertrag (die Umsetzung der letzten aufschiebenden Bedingung zum Bebauungsplan) noch zu klären. Er schließt nicht aus, ob dort noch juristisch Dynamit lagert, ist aber der Ansicht, dass der politische Widerstand und Wille hier ausreicht. E. Erdmann schließt sich dem an und sieht hier ergänzend noch die Möglichkeit des Nachbarschafts-Klagerechts zur Teilfläche 1b.

Zur Frage 4 von U. Westphal zum „§ 23 Reservierungsentgeld“ (Die HL beanspruch von der

Käuferin dafür, dass sie sich einseitig in diesem Vertrag im Interesse der Käuferin wegen des Ankaufs der Teilflächen bindet, die Zahlung eines Reservierungsentgeldes.) antwortet Hr. Neskovic, dass dieses Geld s. E. von der HL nicht zurückgefordert werden kann, da die Leistung von der HL ja erfüllt worden ist.

Hr. Frings (Vertreter der Teutendorfer Siedlung/ der Siedlergemeinschaft im OR) fragt mit Blick auf die im Vertrag genannten Voraussetzungen

Die Bedingungen zu 2. und 3. gelten als nicht eingetreten, wenn nicht binnen 3 Jahren ab Abschluss dieses Vertrages … (oder) ein Bebauungsplan durch die Bürgerschaft der HL beschlossen wurde.   …

Diese Bedingung wurde erfüllt, soweit sie nicht durch die nachfolgende Klausel eingeschränkt wird:

Sollte der Eintritt der Bedingung – B-Plan-Beschluss – bei Fristrablauf jedoch dergestalt bevorstehen, dass bei verständiger Würdigung davon ausgegangen werden kann, dass sie in angemessener Frist eintreten wird, sind die Parteien wechselseitig zu einer Verlängerung der Frist in angemessenem Umfang verpflichtet.

Er fragt daher ob es vorstellbar ist, dass es hierzu noch weitere, unbekannte Absprachen oder Verträge gibt. Hr. Neskovic will genau dies noch recherchieren. Die Frist müsste abgelaufen sein. Er will diesen Aspekt der Verlängerungsfristen mit den Juristen des Rechtsamtes der HL noch klären.

Seitens der Umweltgesellschaft Lübeck wird gefragt, inwieweit das Gutachten zum LSG Druck auf die HL ausüben kann, sodass kein Ausbau auf der Kohlenspitze erfolgt. W. Neskovic weist darauf hin, dass die 1b-Fläche von der Unterschutzstellung nicht erfasst ist. Hier ist eine politische Entscheidung notwendig. E2 verweist ergänzend auf das IZG, das von jedem Bürger in Anspruch genommen werden kann. Er berichtet über sein Gespräch mit Hr. Zeckel zum Gutachten.

  1. Wrage fragt als Paddlerin, wo denn die angesprochene Fläche 1b liegt. E. Erdmann erläutert dies. Hr. Neskovic zeigt die Zeichnung (vgl. Anlage 1).
  2. Erdmann bedankt sich bei Herrn Neskovic für seine Ausführungen zum Schwerpunktthema des heutigen Abends.

TOP 3  Bericht des Vorstandes

  1. Erdmann berichtet, dass der Verein zwei Termine mit der Verwaltung zum Verkehrskonzept hatte. Der Entwurf eines Verkehrskonzeptes zum Priwall der HL und ein eigener Entwurf hat der von dem Verein zugezogene Bausachverständige Dipl.-Ing. Stempel beurteilt.

Grünkohlessen findet noch in dieser Woche am Freitag statt; es gibt noch freie Plätze.

Nächste OR-Sitzung am 13.02.2019 auf dem Priwall mit dem Thema Hochwasser. Gast ist Hr. Innensenator Hinsen. E. Erdmann geht in diesem Zusammenhang auf die Flut von Anträgen ein und bittet die Parteien die Maßnahme nicht zu zerreden. Schwerpunkt unseres Anliegens ist nicht vorrangig die Anhebung der ML, sondern der Lückenschluss an der Grenze zu MV durch eine kleine bauliche Maßnahme. Frau Haltern und Hr. Schröder verweisen hierzu auf den Gesamtantrag der CDU/SPD.

  1. Erdmann dankt allen Teilnehmern und schließt den Info-Abend.

Ende: 20:35 Uhr

Anlagen