Travemünder Flaniermeile: Vorderreihe wird erst Mitte Juni zur Fußgängerzone

Vorderreihe Ist Thema seit vielen Jahren 

Zankapfel Vorderreihe: Politik, der Travemünder Ortsrat sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Seebad diskutieren das Thema seit vielen Jahren. ln den Wintermonaten gab es in der Vergangenheit eher wenige Probleme, weil die Straße weniger frequentiert wurde. Das hat sichdeutlich geändert, seitdem in Travemünde der Tourismus boomt. Es wurde eng, die beliebte Flaniermeile wurde von Fußgängern in Beschlag genommen, obwohl es nach wie vor verkehrsrechtlich eine Straße war. Radfahrer, Autofahrer und Spaziergänger gerieten immer häufiger aneinander, es gab Streit darüber, wer überhaupt die Straße benutzen darf, mindestens einmal kam es sogar zu einer körperlichen Auseinandersetzung.

Der Travemünder Ortsrat beklagte, dass beide Gehwege von Geschäften und Gastronomen durch Stühle, Tische und Aussteller blockiert würden und die Fußgänger deshalb auf die Straße ausweichen müssten. Geschäftsleute der Vorderreihe forderten unter anderem versenkbare Poller, Schutzstreifen für Radfahrer oder ein Beibehalten des bisherigen Zustands.

Die Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft (TWG) erwartete, dass die Geschäfte und Betriebe erreichbar sein müssten. Mit der Einrichtung einer Fußgängerzone seien nicht alle Probleme gelöst.

Saisonale Fußgängerzone vorgesehen

Dann der Beschluss der Bürgerschaft am 29. August 2019. Danach soll die Vorderreihe saisonal zur Fußgängerzone werden, vom 15. Mai bis zum 15. Oktober und irı zwei Abschnitten: von der Kaiserbrücke bis zur Einmündung der Straße Rose und von der Rose bis zur Sankt-Lorenz-Straße. Doch 2020 wurde draus noch nichts. Laut Stadt sei Kiel daran schuld gewesen. Die Lübecker Bauverwaltung habe beim Ministerium angefragt, ob die Einrichtung einer Fußgängerzone überhaupt rechtlich in Ordnung sei. Eine Antwort sei lange ausgeblieben.

Umsetzung voraussichtlich bis 18. Juni

Nun soll es so weit sein. „Die Maßnahme wird voraussichtlich bis zum 18. Juni umgesetzt", sagt Stadtsprecherin Nicole Dorel. In beiden Fußgängerzonen werde das Fahren mit dem Rad zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, nämlich der Fußgänger, und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität untersagt.

Die Stadt habe in der Vergangenheit selbst entworfene Schilder zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufgestellt, was in der Praxis allerdings nicht funktioniert habe. Wie die Stadt die Vorderreihe als Fußgängerzone kenntlich machen will, ob etwa durch Schilder, Absperrun gen, andere Barrieren oder Hinweise, teilte die Stadt nicht mit.

Zone für Fußgänger

Eine Fußgängerzone ist eine bestimmte Fläche oder ein Weg im Straßenverkehr, die Fußgängern vorbehalten ist. Die Flächen und Wege werden durch Verkehrszeichen begrenzt. Das Befahren von Fahrzeugen (Kraftfahrzeuge und Fahrräder) ist nur in Ausnahmefällen gestattet. etwa zu bestimmten Zeiten. Die Fahrzeuge müssen auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Das Parken ist nur mit einer Genehmigung gestattet. Wer unerlaubt eine Fußgängerzone befährt, dort parkt oder Fußgänger behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das gilt auch für Radfahrer. Ein Beispiel für eine saisonale Fußgängerzone in der Lübecker Bucht gibt es in Scharbeutz. Dort ist ab l. April ein Teilbereich zwischen Seestraße und Fischerstieg für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.