„Baltic Suites“: Neue Eigentumswohnungen auf dem Priwall

Viele Jahre stand ein Mehrfamilienhaus an der Mecklenburger Landstraße leer und verkam zusehends. Im Juli 2020 wurde das Gebäude abgerissen. Auch ein direkt angrenzendes Einfamilien-haus am Pötenitzer Weg fiel dem Abrissbagger zum Opfer. Seitdem wird auf dem knapp 2300 Quadratmeter großen Areal gebaggert und gebaut. Etwa elf Millionen Euro investiert die DW Priwall Gmbl-I auf der Halbinsel. Fertig soll alles Ende Dezember 2022 sein. Ein klangvoller Name für die Villen-Anlage ist bereits gefunden: „Baltic Suites".

Beide Häuser im Stil alter Seebäder

„Die noble Tradition der historischen Seebäder neu interpretiert …. etwas Klassizismus, etwas Herrenhaus und viel modernes Leben" – so steht es im Exposé für das zweigeschossige Wohnobjekt. Bei der Ausstattung der Eigentumswohnungen sparen die Investoren

Eine Nutzung als gewerblich betriebene Ferienwohnung ist durch die bestehende Genehmigung nicht abgedeckt. Nicole Dorel Sprecherin der Stadt

nicht: geöltes Eichenparkett in den Wohnräumen, Design-Fliesen in den Küchen, Bädern und WCs, teure Armaturen, Fußbodenheizung, Fensterbänke aus Carrara-Marmor, Video-Sprechanlage. Aufzüge in alle Stockwerke. Die mit kleinen Vorsprüngen- und Absätzen gebaute Fassade wird mit Bossenputz angelegt, der typisch für die Architektur alter Seebäder ist. Zu jeder Wohnung gehören' entweder eine Terrasse mit Wintergarten oder ein Balkon. Zudem gibt es zwei Fahrrad-Abstellräume, weitere Abstellräume im Keller und auf dem Grundstück 13 Pkw-Stellplätze. Die Wohnungen haben drei oder vier Räume und sind 85 bis 110 Quadratmeter groß. Die Kaufpreise liegen zwischen» 575 000 und 635 000 Euro. Ein Stellplatz kostet 15 000 Euro. Eine Küche gehört allerdings nicht zum Lieferumfang, die muss der Käufer selbst einbauen und bezahlen.

Nutzung als Ferienwohnungen nicht genehmigt

Befürchtungen von Priwallbewohnern, es könnten auf der Halbinsel weitere Ferienwohnungen entstehen, tritt die Stadt Lübeck auf LN-Nachfrage erst einmal entgegen.

Sprecherin Nicole Dorel: „Eine Nutzung als gewerblich betriebene Ferienwohnungen ist durch die bestehende Genehmigung nicht abgedeckt." Wenn jemand nachträglich Ferienwohnungen einrichten möchte, sei dies genehmigungspflichtig. Ob das dann auch genehmigungsfähig sei, hänge vom Ergebnis der Prüfung des geltenden Planungsrechts ab. Dorel: „Ohne einer baurechtlichen Prüfung vorzugreifen, ist an dieser Stelle davon auszugehen, dass Ferienwohnungen zumindest teilweise im untergeordneten Ausmaß zulässig wären."

Eine Ankündigung von Bausenatorin Joanna Hagen (parteilos)bei einer Veranstaltung der Gemeinschaft der Priwallbewohner vor drei Jahren, es werde nach Beach Bay keine weiteren Ferienwohnungen auf dem Priwall geben habe sich darauf bezogen, das Stadt gegenwärtig dort keine weiteren touristischen Planungsobjekte auf den Weg bringen wolle.„ Wo aber das Planungsrecht Ferienwohnungen nicht ausschließt, muss die Bauordnung diese bei entsprechender Antragstellung im Rahmen der Zulässigkeit des geltenden Baurechtes genehmigen. "