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Einwendung zum Punkt 5.3 Verkehrliche Erschließung B- Plan Priwall - Waterfront

9 Jahre 5 Monate her #343 von Erdmann Eckhard
Einwendung zum Punkt 5.3 Verkehrliche Erschließung B- Plan Priwall - Waterfront, 01 Sep. 2014 08:37

Kontakt: Gemeinschaft der Priwallbewohner e.V. c/o Eckhard Erdmann, Vorsitzender
Mecklenburger Landstr. 14 23570 Lübeck-Travemünde Tel.: 04502/5340
Email:erdmann.eckhard@t-online.de
www.priwallbewohner-ev.de



Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit machen wir folgende Einwendungen gegen den Bebauungsplanentwurf 33.05.00 geltend:

Verkehr / Verkehrssituation:
TEIL A - PLANZEICHNUNG - 33.05.00 PRIWALL WATERFRONT, Teilbereich 1

5.3 Verkehrliche Erschließung

Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung – Fußgängerbereich/ Erlebnispromenade Seite 36

Aus den jeweiligen Ausführungen wird deutlich, dass das Befahren der Promenade durch Radfahrer im Bereich des Planungsgebietes nicht erfolgen wird. Die Promenade ist ausschließlich Fußgängern vorbehalten.
Das Befahren der Promenade auf der Travemünder Seite ist zulässig, warum wird für das Waterfront – Projekt eine andere Entscheidung getroffen ?
Hier muss das öffentliche Interesse der Stadt gegenüber dem Investor durchgesetzt werden, und das Befahren des Passathafens für Fahrradfahrer muss erlaubt sein, zumal die Erstellung der Promenade durch Zuschüsse des Landes und durch die Hansestadt Lübeck erfolgt, d.h. es sind öffentliche. Mittel.
Das Befahren der Promenade durch Radfahrer muss durch den Passathafen erlaubt werden, wie schon jetzt.

Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung – Fuß- und Radweg Seite 37
Die Ausführungen dazu besagen,

„ Um den im Plangebiet verlaufenden Ostseeküstenradweg zwischen der Straße Am
Priwallhafen und dem Kreisverkehrsplatz an der Planstraße A zu sichern, wird im südlichen
Teil des Sondergebietes, innerhalb von Waldflächen, ein bereits bestehender Fuß- und Radweg als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt.“

Die Verlegung des Ostseefahrradwanderweges auf den vorhandenen Fuß - u. Fahrradweg durch die Wälder wird abgelehnt.

Der von Ihnen erwähnte Fuß- und Radweg wird zu 90% von Fußgängern benutzt, die Fahrradfahrer fahren von der Fähre kommend durch den Passathafen.
Die angestrebte Doppelnutzung ist für alle zukünftig Beteiligte Verkehrsteilnehmer sehr unfallträchtig.
Viele ältere Mitbürger nutzen mit ihren Rollatoren den Fußweg, ebenso viel Kinder mit ihren Eltern, des weiteren befindet sich der neue Kinderspielplatz direkt an der angestrebten Verkehrsführung.

Die jetzige Gestaltung des Überganges von der Straße Am Priwallhafen zum Fußweg ist eine Unfallstelle.

Parkende Fahrzeuge vom Passathafen aus gesehen rechtsseitig und der einfließende Verkehr von der Mecklenburger Landstraße und die Fahrradfahrer, die aus dem Passathafen zum Fuß -u. Fahrradweg müssen werden gefährdet.

Ist die Räumpflicht und Instandhaltung mit dem Kurbetrieb, der zuständig ist, abgeklärt ?

Gibt es konkrete Planungen um den erwähnten Fuß -u. Fahrradweg neu zugestalten?

In welcher Kostenhöhe bewegen sich die Baumaßnahmen ?


Ort und Datum: …………………………………..……………………..
Unterschrift: …………………………………………….…………….

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