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Bebauungsplan 33.05.00 Priwall Waterfront, Teilbereich I

9 Jahre 5 Monate her #313 von Erdmann Eckhard
Bebauungsplan 33.05.00 Priwall Waterfront, Teilbereich I, 04 Mar. 2014 17:47

Hansestadt Lübeck.
Bereich 5.610 •23539 Lübeck

Gemeinschaft der Priwlbewohner eV.
c/o Eckard Erdmann
Mecklenburger Landstr.14
23570 Lübeck - Travemünde


Ihre Nachricht vom: 25.02.2014
Datum: 27.02.2014
Bebauungsplan 33.05.00 Priwall Waterfront, Teilbereich I

Sehr geehrter Herr Erdmann,
hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihres Schreibens ohne Datum, eingegangen am 25.02. 2014 in dem Sie Anregungen zu der o. g. Planung vorgebracht haben.

Ihre Anregungen beziehen sich u. a. auf die Fremdenverkehrssatzung und den Mehrwert für den Travemünder Mittelstand, sowie das Verkehrsgutachten.

Ob und in welcher Form wir Ihre Anregungen berücksichtigen können, werden wir im weiteren Bebauungsplanverfahren überprüfen.
Zum weiteren Verfahren teilen wir Ihnen folgendes mit:
Im Anschluss an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird der städtebaulicher Entwurf detailliert weiter erarbeitet, dessen Inhalte in den Bebauungsplan einfließen.

Dann wird der Inhalt der Planung mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den städtischen Dienststellen abgestimmt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Bebauungsplan nach einem Beschluss des Bauausschusses der Hansestadt Lübeck zur Einsicht für die
Öffentlichkeit wenigstens einen Monat öffentIich ausgelegt.

Den Termin und Ort für die öffentliche Auslegung können Sie den Bekanntmachungen der Lübecker Stadtzeitungentnehmen.

In dieser Zeit können Sie dann prüfen, ob Ihre jetzt vorgebrachten Anregungen ausreichend berücksichtigt worden sind.
Ist dies nicht der Fall oder stößt die Planung aus anderen Gründen auf Ihre Kritik, sollten Sie während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Ihre Anregungen vorbringen.
Uber die weitere Berücksichtigung dieser Anregungen
wird dann die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abschließend entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Lorenzen

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