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Verwaltung Waterfront/Entwicklung auf dem Priwall

9 Jahre 5 Monate her #258 von Erdmann Eckhard
Verwaltung Waterfront/Entwicklung auf dem Pnwall, 27 Jul. 2012 09:14

Hansestadt LÜBECK
Hansestadt Lübeck 5.610 . 23539 Lübeck
Der Bürgermeister
Fachbereich Planen und Bauen


An die Gemeinschaft der
Priwallbewohner e.V.:
c/o Eckard Erdmann
Mecklenburger Landstraße 14
23570 LÜBECK


Entwicklung auf dem Pnwall
Hier: Schreiben der Gemeinschaft der Pnwallbewohner e.V., eingegangen am 05.02.2012

Sehr geehrter Herr Erdmann, sehr geehrte Damen und Herren,
Ihrem Wunsch, über Entwicklungen auf dem Pnwall informiert zu werden, komme ich gerne nach. Aktuelle Entwicklungen betreffen das Projekt Priwall Waterfront und die Fortsetzung der Bebauung der gewerblichen Ferienhausanlage, Dörfer 5 und 4.

Nachdem die 98. Änderung des Flächenutzungsplanes „Priwall Waterfront“ nach Genehmigung durch den Innenminister und Veröffentlichung in der Stadtzeitung im April 2011 rechtswirksam geworden ist und die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck der Vorlage zur Verlagerung des Segelverein Herrenwyk (SVH) auf dem Priwall zugestimmt hat, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wieder aufgenommen. Zunächst prüfen wir, inwieweit bereits vorliegende Gutachten zu aktualisieren bzw. zu ergänzen sind. Das von der Bürgerschaft im Mai 2010 beschlossene städtebauliche Konzept ist im Hinblick auf Anregungen und Bedenken aus den Beteiligungsverfahren zur Flächennutzungsplanänderung zu überarbeiten und zu konkretisieren.

Ein Bebauungsplanverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) ist in Verfahrens- bzw. Beteiligungsschritte gegliedert:

Zunächst wird eine frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz (1) BauGB auf der Grundlage aktualisierter Gutachten durchgeführt. Wie bereits mehrfach zugesagt, wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3(1) BauGB wiederholt, dies wird voraussichtlich im II. Quartal 2012 stattfinden. Dazu werden wir rechtzeitig und öffentlichkeitswirksam einladen.

Den Wunsch der Priwallbewohner, diese Veranstaltung auf dem Priwall durchzuführen, können wir zwar nachvollziehen, Das Projekt Priwall Waterfront“ ist jedoch von überörtlichem Interesse, die Offentlichkeitsbeteiligung sollte daher auch von allen Interessierten besucht werden können. Da die Flächen in der Halle 2 mittlerweile deutlich eingeschränkt sind, werden wir auch für diese zweite Veranstaltung prüfen, einen von der Größe, Lage und Ausstattung her geeigneten Raum.zu finden, der allen Interessierten die Möglichkeit bietet, teilzunehmen.
Dafür bitten wir um Verständnis.

Die weiteren Überarbeitungen des Konzeptes beinhalten Überarbeitungen und Konkretisierungen in städtebaulicher, verkehrlicher, architektonischer und landschaftlicher Hinsicht sowie diverse Abstimmungen und Regelungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungsstrukturen und -bedarfe bestehender bzw. neu hinzu kommender Nutzer sowie die Erarbeitung eines B-Plan - Konzeptes mit textilchen und zeichnerischen Festsetzungen, des Umweltberichtes und einer Begründung.
Auf dieser Grundlage wird eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 4 Absatz (2) BauGB voraussichtlich im III. Quartal 2012 erfolgen. Nach Auswertung der dann vorliegenden Stellungnahmen erarbeitet die Verwaltung eine Entwurfs- und Auslegungsbeschlussvorlage für den Bauausschuss.Nach Beschluss durch den Bauausschuss (voraussichtlich 1. Quartal 2013) erfolgt die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung als Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes mit Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monates in der Bauverwaltung ( 3 Absatz [2] BauGB). Dauer derAuslegung werden in der Stadtzeitung bekannt gemacht.
Nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen sind die privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen ( 1 Absatz [7] BauGB). Der Vorschlag der Verwaltung wird zusammen mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss den Gremien der Hansestadt Lübeck (Fachausschüsse, Hauptausschuss, Bürgerschaft) zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Zustimmung der Bürgerschaft, Ausfertigung des B-Planes und Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses in der Stadtzeitung wird der B-Plan rechtsverbindlich.

Soweit zum geplanten weiteren Verfahren des Bebauungsplanes für das Projekt Priwall Waterfront.

Das vorliegende Verkehrsgutachten des Büros Urbanus aus 2008 wird überprüft, ob Aktualisierungen notwendig sind. Hierzu werden voraussichtlich ergänzende Verkehrszählungen stattfinden. Auf der dann vorliegenden Grundlage ist zu prüfen, ob eine Ertüchtigung der Mecklenburger Landstraße im jetzigen Profil ausreichend sein wird. Die Planungen werden voraussichtlich zeitlich parallel zum B-Planverfahren erfolgen, Informationen dazu werden wir in den jeweiligen Planungsschritten dieses Verfahrens geben. Erforderliche Baumanahmen sind erst nach Realisierung der geplanten Bebauung um den Passathafen sinnvoft, um den Baustellenverkehr noch auf der jetzigen Trasse abwickeln zu können.

Die Baumaßnahmen zur Errichtung der Ferienhäuser in den Dörfern 4 und 5 konnten nach Beschluss der Bürgerschaft am 26.01.2012 zur Änderung des Durchführungsvertrages zum BPlan 33.04.00 „Gewerbliche Ferienhausanlage — Teilbereich lii“ im Hinblick auf geänderte Möglichkeiten zur Eigennutzung und andere Haustypen wieder forciert werden.
Mit der Fertigstellung dieser beiden Dörfer ist in 2012/13 zu rechnen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Karsten Schröder
Bereichsleiter Stadtplanung

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