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Winterdienst "Auftaumittel, wie z. B. Streusalz sind nicht erlaubt." !!

9 Jahre 5 Monate her #60 von Erdmann Eckhard
Winterdienst "Auftaumittel, wie z. B. Streusalz sind nicht erlaubt." !!, 27 Jan. 2014 13:00

Winterdienst
Verkehrsflächen sind in unterschiedlichem Umfang vom Schnee zu räumen und / oder bei Glätte mit geeigneten Mitteln abzustreuen. Dies schreibt das Landesstraßengesetz vor.
Per Straßenreinigungssatzung wurde in der Hansestadt Lübeck die Aufgabe auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen.
Das heißt, alle Grundstückseigentümer in Lübeck sind verpflichtet, öffentliche Verkehrsflächen, die an das Grundstück grenzen, von Schnee und Eis zu befreien.

Wer muss Schnee und Eis beseitigen?

Alle Anlieger sind öffentlicher Straßen sind zur Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen gleichermaßen verpflichtet. Dies gilt auch für Verbindungswege (sogenannte "selbstständige Gehwege").
An Straßenkreuzungen und -einmündungen sind die Fahrbahnübergänge von Schnee und Glätte freizuhalten.
Von der Straßenreinigungssatzung nicht betroffen sind Wege auf Privatgrundstücken. Viele Gerichtsurteile belegen, dass hier gleiche Pflichten bestehen, wie im öffentlichen Straßenraum.
Die Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und birgt hohe Haftungsrisiken.

Informationen:

Die Winterdienstpflicht auf Gehwegen besteht täglich in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr. Nachts gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte ist bis 08.00 Uhr zu räumen bzw. abzustreuen.

Sind Sie persönlich verhindert, krank oder zu alt, müssen Sie für entsprechenden Ersatz sorgen. Helfen können Nachbarn, Freunde oder Bekannte. Firmen bieten die Leistung gegen ein Entgelt an.

Denken Sie bei der Schnee- und Glättebeseitigung an unsere Umwelt.

Als Streugut auf öffentlichen Gehwegen sind nur abstumpfende Mittel zugelassen.
Auftaumittel, wie z. B. Streusalz sind nicht erlaubt.
Geeignete Streumittel sind z. B. scharfkörniger und trockener Sand. Sehr wirksam und preisgünstig ist Blähtongranulat. Streumittel sind in jedem Baumarkt erhältlich.

Wenn der Winter vorüber ist, sind die Streumittelreste wieder durch den Grundstückseigentümer zu entfernen. Je nach Material kann das Streugut einer Verwertung zugeführt werden.

Fragen zur Reinigungs- und Streupflicht beantworten Ihnen die Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe Lübeck unter der Servicenummer 0451 707600.
Angeboten von Entsorgungsbetriebe Lübeck
Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit / Kundenservice
Malmöstraße 22
23560 Lübeck

Ansprechpartner: Cornelia Tews
Telefon: 0451 707600
Fax: 0451 70760 710
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