Gesprächsnotiz vom 16.03.2015 mit der Unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck.
Baumfällarbeiten auf dem Grundstück Mecklenburger Landstr. 63 – 67 .
Laut Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde hat der Eigentümer des Grundstücks, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, durch eigene Mitarbeiter den Zustand der Bäume auf dem Grundstück geprüft, und durch Baumgutachten festgestellt, dass 23 Bäume gefällt werden müssen.
Gründe sind mangelnde Verkehrssicherung und Krankheitsbefall.
Der Antrag auf die Erteilung einer Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde wurde, nachdem die Mitarbeiter der Stadt das Baumgutachten gegen geprüft haben und es keine Beanstandungen gab, erteilt.
Laut der Unteren Naturschutzbehörde handelt es sich, bei dem Grundstück Mecklenburger Landstraße 63 - 67, nicht um ein schützenswertes Biotop, sondern um ein ganz normales Grundstück.
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