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Unerlaubte Abfallablagerungen im Wald

9 Jahre 5 Monate her #28 von Erdmann Eckhard
Unerlaubte Abfallablagerungen im Wald, 14 Mar. 2013 09:33

Hansestadt LÜBECK
An die
Gemeinschaft der
Priwallbewohner e.V.
Mecklenburger Landstr. 14

23570 Lübeck
Bereich: Umweltschutz


Unerlaubte Abfallablagerungen im Wald

Sehr geehrter Herr Erdmann. Datum: 14.03.2013

Bei einem Ortstermin mit Ihnen und einem Mitarbeiter des Bereiches Naturschutz wurde angefragt, ob es zulässig sei, dass der Wald zur Ablagerung für Rasenschnitt, Strauchschnitt usw. genutzt werden darf.

„Ist doch Natur...“
..denkt sich so Mancher und wirft seine Gartenabfälle in den Wald. Besonders im Herbst, wenn viel Laub anfällt und der Garten für den Winter vorbereitet wird, ist die Versuchung groß, sich dieser zweifelhaften Lösung zu bedienen. In Siedlungsnähe türmen sich dann die unschönen Abfallhaufen aus Rasen, Hecken-, Baum- und Strauchschnitt.

....oder doch nicht?
Der erste Blick täuscht: Gartenabfälle sind nicht Teil der natürlichen Lebensgemeinschaften. Die Ablagerung von organischen Abfällen in der Landschaft stellt vielmehr einen Eingriff in die jeweiligen Lebensgemeinschaften dar. Pflanzen und Tiere sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Veränderungen im Standortgefüge, wie sie durch organische Abfälle verursacht werden, haben vielfältige Folgen für die Lebensgemeinschaft.
Gartenabfälle im Wald

Im Wald ist die Ablagerung von Gartenabfällen aus mehreren Gründen ein Problem:

1. In der Umgebung des Abfallhaufens können sich Gartenpflanzen ausbreiten, die in den Pflanzenabfällen verteilt waren (z. B. Ziergoldnessel, Riesen-Bärenklau).

2. Die Bodenlebewesen können nur wenige Zentimeter der organischen Bodenauflage im Jahr zersetzen. Die aus Gartenabfällen bestehende zusätzliche Schicht aus organischem Material beeinträchtigt den Lufthaushalt des Bodens, was zu einer Verringerung der Aktivität der Bodenorganismen führt und den Zersetzungsprozess verlangsamt. Die Mikroorganismen und Kleinstiebewesen sind nicht mehr in der Lage, die zusätzliche Biomasse in Humus umzusetzen.

Die Folge:
Typische, heimische Waldbodenpflanzen (z.B. Buschwindröschen) und mit ihnen die auf.diese Pflanzen spezialisierten Insekten werden auf Grund der veränderten Standortbedingungen verdrängt. Durch den zusätzlichen Nährstoffeintrag wird die natürliche Artenvielfalt eingeschränkt. Schimmel- und Gärungsprozesse entstehen durch Verdichtung z.B. bei größeren Mengen von Rasenschnitt. Folge: Organismen sterben ab.

3. Die Bodenverdichtung unter den Abfällen behindert die Atmung der Baumwurzeln und es kann zu Fäulnisprozessen kommen. Die aus den Gartenabfällen tretenden Sickerwässer stören die Nahrstoffversorgung und beeinträchtigen das Wachstum von Bäumen.

Aus diesen Gründen handelt es sich beim Verbringen von Strauchschnitt und Gartenabfällen in den Wald um eine unerlaubte Abfallablagerung und ist nicht zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Harriet Kastner

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