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Antwortschreiben Seite 5

3 Jahre 8 Monate her #1584 von Erdmann Eckhard
neuen Promenadengestaltung bis zur Kohlenhofspitze und darüber hinaus bis zum Fähranleger. Die Überlegungen zur Umgestaltung dieses Promenadenabschnittes sollten im Zusammenhang mit den Planungen für die seinerzeit vorgesehene Hotelbebauung an der Kohlenhofspitze und eine Wohnbebauung am Kohlenhofkai weiterbetrieben werden. Beide Planungen werden von Seiten der Hansestadt Lübeck nicht weiter verfolgt.
Unbenommen dessen sieht die Hansestadt Lübeck auch weiterhin das Erfordernis zur gestalterischen Aufwertung des betreffenden Promenadenabschnittes und wird Umgestaltungsmöglichkeiten und deren Finanzierung prüfen.
Wir bitten um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine konkreteren Aussagen hierzu getroffen werden können. Die Verwaltung wird berichten, sobald sich die planerischen Überlegungen konkretisiert haben.

10. Das erste sonnige lange Wochenende hat erneut das Problem des Parkens auf dem Priwall aufgezeigt, sämtliche öffentliche Räume werden zugeparkt,
Hinweisschilder “ Absolutes Halteverbote“ oder parken an den Rändern des Naturschutzgebietes „Nördlicher Priwall „ werden missachtet, hier ist die Stadt mit ihrem Ordnungsdienst gefordert !
Derzeit ist lediglich die Straße ‚Am Priwallhafen‘ als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Bislang wurden hier auch Ordnungswidrigkeiten durch den Ordnungsdienst verfolgt und geahndet.
Die Ahndung von Verkehrsverstößen ist abhängig davon, ob die Straßenverkehrsordnung (StVO) Anwendung findet. Voraussetzung dafür ist ein öffentlicher Verkehrsraum und ob durch die Straßenverkehrsordnung Verkehrszeichen angeordnet und beschildert wurden.
Öffentlicher Verkehr kann auch auf nicht gewidmeten Straßen stattfinden, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
Bei Vorgängen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes gilt die StVO grundsätzlich nicht. Es gilt dann nur die allgemeine Pflicht zur verkehrsüblichen Sorgfalt.
Der Kommunale Ordnungsdienst überwacht den ruhenden Verkehr wo öffentlicher Verkehr stattfindet und entsprechende Verkehrsanordnungen bestehen bzw. gesetzlicheVorgaben missachtet werden.

11. Bis wann wird der Bürgerschaftsbeschluss „Hochwasserschutz Priwall“
umgesetzt ?
Hier seien die Lösungsvorschläge des ehemaligen Umweltsenatores Hrn. Geissler und des ehemaligen Bauseantors Hrn. Boden erwähnt.
Vorschläge (Geissler) mobile Schutzwand am Fähranleger, Erhöhung des Fährvorplatzes
in Form einer Welle (Boden).
Zum Hochwasserschutz auf dem Priwall wurden Sie unter anderem mit Schreiben vom 16.05.2018 vom Bereich Stadtgrün und Verkehr umfassend informiert. Auch das Land hat bereits 2017 das verhältnismäßig geringe Hochwasserrisiko festgestellt. Die verkehrliche Untersuchung zum Entwicklungskonzept Priwall wurde den Anwohnenden bei einem Ortstermin präsentiert.
Unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsveranstaltung wird ein Abschlussbericht zur verkehrlichen Untersuchung des Priwalls erstellt.
Der entsprechende Bericht wird den politischen Gremien nach der Sommerpause
vorgelegt.

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