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Antwort der Stadt "straßenbegleitende Entwässerung der Mecklenb. Landstr."

4 Jahre 2 Monate her #1521 von Erdmann Eckhard
Sehr geehrter Herr Erdmann,

Ihre Anfragen haben uns im Bereich erreicht. Leider hat die Recherche zu ihren
Fragen etwas gedauert, da einige Mitarbeiter nicht mehr im Dienst sind, ich
hier neu bei der Stadt bin und wir entsprechende Akten sichten und andere
Abteilungen beteiligen mussten.

Hier aber nun eine Rückmeldung für Sie.

- Ist es richtig, dass Siele beschädigt wurden und eine Wiederherstellung in
den ursprünglichen Zustand nicht vorgenommen wurde?

Nein, uns ist keine Beschädigung der wenigen vorhandenen Abläufe bekannt. 80 %
der Mecklenburger Landstr. hat zudem gar keine Regenentwässerung. Es gibt
einige wenige Straßenabläufe, die aber nicht angeschlossen sind, da keine
Regenwasserleitung vorhanden ist. Diese Abläufe versickern. Sie beziehen sich
in ihrem Schreiben auf die Verlegung von Leerrohren aus dem Jahre 2005. Bei
dieser Maßnahme soll die Beschädigung entstanden sein. Da die Maßnahme über 15
Jahre her ist, haben wir hier keine Unterlagen mehr. Die Netz Lübeck GmbH hat
2015 im Gehwegbereich Kabel verlegt. Hier wurde ordnungsgemäß ein Planverfahren
eingeleitet und auch eine Abnahme durchgeführt. Weiter hat die Telekom 2015
eine Aufgrabegenehmigung erhalten. Eine Beschädigung von Abläufen ist aufgrund
der Trassenführung aber sehr unwahrscheinlich.
- Ist eine Endabnahme durch die Verwaltung tatsächlich nicht erfolgt?

Hier können wir uns nur auf das Planverfahren der Netz Lübeck aus dem Jahr 2015
beziehen. Eine Abnahme ist erfolgt. Die Telekom hat bis zum heutigen Tage für
ihre damalige Aufgrabegenehmigung keine Abnahme beantragt.

- Ist es richtig, dass erst bei einer Sanierung der Mecklenburger Landstraße
die Entwässerung der Fußwege berücksichtigt werden soll? - Für wann ist diese
Sanierung geplant?

Es gibt zur Zeit keine aktuelle Planung zur Sanierung der Mecklenburger
Landstr. bzw. der Nebenflächen.

Sie führen weiter aus, dass durch das Befahren von Fahrzeugen auf die
Grundstücke der Gehweg beschädigt sei. Hier sei angemerkt, dass für den
ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand der Grundstücksüberfahrt der Eigentümer
des Grundstückes verantwortlich ist.
Der von uns verwendete Begriff „Grundstücksüberfahrt“ entspricht der im
Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig Holstein gebrauchten Bezeichnung
„Zufahrt“. Da das Be- und Überfahren eines Gehweges eine Ordnungswidrigkeit
darstellt, legitimieren wir die Überfahrt durch eine
Grundstücksüberfahrtsgenehmigung, welche von den Grundstückseigentümern
beantragt wird. Wir beziehen uns auf das StrWG § 24, Absatz 2. Selbst im Fall,
dass die Überfahrt vor Inkrafttreten des StrWG entstanden ist, und der Anlieger
formell keine Grundstücksüberfahrtsgenehmigung hat, ist er Begünstigter durch
die Nutzung der Überfahrt und damit in der Unterhaltungslast, da die Überfahrt
eine stärkere Beanspruchung als die eigentliche Nutzung des Gehweges darstellt.


Die weitere Anmerkung, dass durch das Parken im Seitenstreifen Beschädigungen
auftreten, ist korrekt. Das Parken ist hier aber erlaubt und aufgrund des
Parkdruckes im Sommer in Strandnähe werden ja leider auch Parkverbote
ignoriert, so dass hier nur bauliche Maßnahmen ein Parken verhindern könnten.
Wir werden prüfen, ob die Möglichkeit besteht.

- Sind vorher zumindest provisorische Maßnahmen (auch hinsichtlich der
zerstörten Pflastersteine) vorgesehen, um die Situation für Fußgänger und
andere Verkehrsteilnehmer zumutbar zu machen?

Natürlich begehen wir regelmäßig alle öffentlichen Verkehrsflächen im Rahmen
der Streckenkontrolle und wenn Gefahrenstellen auffallen, werden diese
natürlich umgehend beseitigt. Wenn Sie spezielle Stellen im Blick haben, nennen
sie mir diese gerne per Mail und wir überprüfen sie kurzfristig.

Der von Ihnen angesprochene Trampelpfad wurde von Seiten der Verwaltung im
Jahre 2014 überprüft, ob hier Möglichkeiten zum Ausbau bestehen. Das Ergebnis
war, dass ein Ausbau zu einem Gehweg leider nicht möglich ist.

Bezüglich der Birken kann ich ihnen folgende Mitteilung der Grün-Abteilung
weitergeben:
Derzeit wird geprüft, ob eine Nachpflanzung der Birken an ihren alten
Standorten möglich und sinnvoll ist. Ein Großteil der Birken, die gefällt
wurden, stand auf der nördlichen Straßenseite am Waldrand und war aufgrund des
Standortes in starker Konkurrenz mit den Waldbäumen bezüglich der Versorgung
mit Licht und Wasser. Daher würde in diesem Bereich eine Anpflanzung nicht
möglich sein.
Da die Hansestadt Lübeck für das Roden der Stubben und die Baumpflanzung nicht
über ausreichende personelle Kapazitäten verfügt, werden für diese Arbeiten
Firmen beauftragt. An den Standorten, bei denen eine Pflanzung möglich ist,
erfolgt das Fräsen der Stubben kurz vor der Pflanzung von der gleichen Firma,
um zu gewährleisten, dass die Arbeiten auch ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Außerdem wird damit verhindert, dass die Baumstandorte anderweitig belegt werden
(Straßenschilder, Litfaßsäulen etc.). Sollte durch einzelne Stubben allerdings
die Verkehrssicherheit gefährdet werden, erfolgt demnächst eine Rodung dieser
Stubben.
Leider kann aufgrund der geringen personellen Kapazitäten keine Aussage
getroffen werden, wann eine Baumpflanzung erfolgen wird.

Das sind die Informationen, die ich zusammentragen konnte. Ich hoffe, Ihre
Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Mirjana Kayser
Sachgebietsleitung Straßenunterhaltung

Hansestadt Lübeck Der Bürgermeister Bereich Stadtgrün und Verkehr
Großer Bauhof 14 (Zeughaus)
23539 Lübeck
Servicetelefon: (0451) 115 montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr Tel.
persönlich: (0451) 122 – 6634
Mobil: (0151) 5265 6634
Fax: (0451) 122 – 6690

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