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Wer hat bei der verdeckten Gewinnausschüttung die alleinige Steuerpflicht ?

9 Jahre 5 Monate her #235 von Erdmann Eckhard
Wer hat bei der verdeckten Gewinnausschüttung die alleinige Steuerpflicht ?, 10 Apr. 2013 10:20

Priwall – Fähren und die verdeckte Gewinnausschüttung


Hintergrund:
Was nun die verdeckte Gewinnausschüttung angeht, so ist dies keine Erfindung des Stadtverkehrs, sondern der Finanzverwaltung des Landes Schleswig-Holstein und beschäftigt den Stadtverkehr und die Lübecker Bürgerschaft meines Wissens schon seit mindesten 15 Jahren. Vereinfacht dargestellt steht das Finanzamt auf dem Standpunkt, dass ein Unternehmen, wenn es gegenüber konkret definierten Personengruppen (z. B. Bewohner einer Siedlung oder Mitglieder eines Vereins) auf das Erheben eines allgemein gültigen Entgelts verzichtet, letztlich dem Betrieb eine bestimmte Summe Geldes entzieht. Diesen Sachverhalt setzt das Finanzamt einer Gewinnentnahme durch den Eigentümer gleich und leitet daraus seinen Steueranspruch ab.


Liebe Vereinsmitglieder und Leser, die Frage auf einer der letzten öffentlichen Vorstandssitzung an den Vorstand lautete:

Wird der Minderheitseigner Hamburger Nahverkehrs Beteiligungsgesellschaft mbH (HNB) an der Stadverkehr Lübeck GmbH bei der Zahlung der verdeckten Gewinnausschüttung mit an das Finanzamt herangezogen ?


Die Steuerpflicht innerhalb des Stadtwerke-Konzerns liegt hierfür in der SWL (Stadtwerke Lübeck Holding GmbH), an der die HNB nicht beteiligt ist.

Die notwendigen finanziellen Mittel zur Abdeckung der Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt bei der verdeckten Gewinnausschüttung werden ausschließlich aus dem Haushalt der Hansestadt gezahlt.

E.Erdmann
-für den Vorstand-

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