Fischkutter hatte Einlaufverbot in Lübeck

Jetzt hat sich der Eigentümer gemeldet. Er beklagt, dass seine Anfragen nach einem anderen Liegeplatz sowohl bei der Stadt Lübeck als auch beim Priwallhafen-Betreiber ergebnislos gewesen seien. Er habe alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Zudem seien die Ermittlungsverfahren gegen ihn eingestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft Lübeck ist der „Dresden“-Eigner bereits 2020.vom Amtsgericht Oldenburg/Holstein wegen Gewässerverunreinigung rechtskräftig verurteilt worden. Nach Angaben der Stadt hat die Hafenbehörde im April 2020 ein Einlaufverbot des Schiffs für das öffentliche Hafengebiet und andere Gewässer Lübecks ausgesprochen.

Der Eigner der „Dresden“ lebt in Baden-Württemberg. Nachdem die LN im November 2020 mehrfach vergeblich versucht hatten, ihn zu erreichen, hat er sich jetzt gemeldet. Dass er sich nicht um das Schilf gekümmert habe, sei nicht richtig, schreibt er in einer Mail. Er selbst sei alle vier Wochen auf dem Kutter gewesen, zudem sei das Schiff wöchentlich von einem Beauftragten untersucht worden. Bis zum ersten Lockdown im vorigen Jahr habe er mit der „Dresden“ drei Fahrten mit Anglern unternommen. Er habe geplant, das Schiff durch Spenden bei Angelfahrten am Leben zu erhalten.

Das Baglimit (Dorschfangbegrenzung in der Freizeitfischerei, Anm. d. Red.) und der Lockdown hätten den Planungen einen Strich durch die Rechnung gemacht. trotzdem habe er versucht, einen

Zu Anfragen in Lübeck seien trotz Einreichung sämtlicher geforderter Unterlagen, etwa eine Haftpflicht- und eine Wrackbeseitigungsversicherung, abgelehnt worden, ebenso wie eine Anfrage nach einem sicheren Liegeplatz bei der Priwall-Hafen-Gesellschaft. Es seien von dieser aber weiterhin Liegeplatzgebühren eingefordert worden. Der Eigentümer räumt ein, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingeleitet habe, schreibt jedoch: „Die Ermittlungen wurden jedes Mal eingestellt.“ Dem entgegen steht die Auskunft der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lübeck. Sprecherin Ulla Hingst sagt, dass neben einem aktuellen Vormittlungsverfahren gegen den Beschuldigten insgesamtes drei weitere Verfahren wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung anhängig gewesen seien. Zwei dieser Verfahren wegen Vorwürfen aus April und Mai 2020 seien mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden. Im dritten Verfahren jedoch habe das Amtsgericht Oldenburg/Holstein durch einen seit dem 11. Juli 2020 rechtskräftigen Strafbefehl wegen Gewässerverunreinigung in Tateinheit mit umweltgefährdender Abfallbeseitigung eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 30 Euro verhängt. Der Eigner der „Dresden" habe am 14. September 2019. Im Neustädter Hafen ölhaltiges Bilgenwasser in das Hafengewässer gepumpt, so dass sich ein großflächiger Film auf dem Wasser bildete, der von der Feuerwehr bekämpft werden musste.

Stadtsprecherin Nicole Dorel bestätigt, dass der Eigner der „Dresden " im Januar 2020 versucht habe, einen Liegeplatz im öffentlichen Hafengebiet der Hansestadt Lübeck zu erhalten. Er sei von der Hafenbehörde aufgefordert worden, durch ein Schwimmfähigkeitsgutachten eines öffentlich vereidigten Sachverständigen oder durch Vorlage eines gültigen Sicherheits-zeugnisses für Traditionsschiffe den verkehrssicheren Zustand und die Schwimmfähigkeit des Kutters nachzuweisen. Dies sei bisher nicht geschehen. Im April 2020 sei für die „Dresden" von der Hafenbehörde aus Gründen der allgemeinen Gefahrenabwehr ein Einlaufverbot für das öffentliche Hafengebiet sowie für andere sich im Eigentum der Stadt befindlichen Gewässer ausgesprochen worden.

Zum Einwand des Schiffseigners, er habe versucht, im Priwallhafen einen anderen Liegeplatz zu bekommen, sagt André Aue, Geschäftsführer der Priwall-Hafen-Gesellschaft: „Es hat für die Dresden bei uns wegen nicht ausreichender Wassertiefe keine andere Unterbringungsmöglichkeit gegeben. Die letzten großen Schäden am Schiff seien durch den Hafenbetreiber repariert und auch Sturmleinen angebracht, weil sich der Eigner trotz mehrfacher Mahnung nicht darum gekümmert habe. Vor mehr als einem Jahr sei der Vertrag über den Liegeplatz gekündigt worden Aufforderung, den Kutter zu entfernen - auch deshalb, weil dieser seit November 2019 keine regelmäßigen Zahlungen für den Platz mehr entrichtet habe. Aue: Es ab zwar ein paar kleinere Teilzahlungen im ersten Quartal 2 (der nicht im Verhältnis zu den stehenden Zahlungen stand«

Die „Dresden“ liegt nach wie vor auf dem Grund der Trave. Eine Bergung wird voraussichtlich nicht vor Ende Februar erfolgen.