Protokoll vom Info - Abend des Vorstandes am Dienstag, 03. August 2021

  1. Neuigkeiten

Er weist vorab daraufhin, dass auch während der pandemiebedingten Zwangspause alle Informationen auf der Homepage des Vereins abrufbar waren und sind. So sind z. B sind von der Bauausschusssitzung im April 2021 über Themen, die den Priwall betreffen auf der Homepage/Forum/Informationen vom Vorstand/ „Auszug Protokoll Bauaus­schusssitzung vom 17.04.2021“ aufrufbar. Der in Bezug genommene Bericht „Ganzheitliche Überplanung des Priwalls“ vom Februar 2021 ist auf der Homepage unter Aktuelles/Gutachten zum Download hinterlegt.

Verkehr

  1. Erdmann berichtet bezüglich des ruhenden und des fließenden Verkehrs auf dem Priwall:
  • Seine Anfrage an die Straßenverkehrsbehörde zum widerrechtlichen Parken in den Seitenräumen wurden von der Leitung der Straßenverkehrsbehörde HL, Frau Wenzel, beantwortet: Die Straßenunterhaltung der HL hat sich diesbezüglich eine Übersicht verschafft und bereits eine Idee entwickelt, wie dieses unterbunden werden kann. Das Parken in der Beach Bay wird nach Bauabschluss der Parkpalette und dann offizieller Widmung der Straße (mit Geltung der STVO) in den Blick genommen. Diese Prüfungen sollen im September abgeschlossen werden.
  • Alle notwendige Planungsschritte zur Errichtung der Parkpalette, einschließlich Rücksprachen mit Hrn. Hollesen, Korrektur von Bauabständen, sind Telefonat mit Hrn. Schröder; Bereichsleitung Planen und Bauen, soweit abgeschlossen, dass die Baugenehmigung erteilt werden kann.
  • Die Mecklenburger Landstraße bleibt wegen hoher Fuß- und Radverkehrsdichte mit hohem Querungsbedarf eine Tempo-30-Zone, wird aber Vorfahrtsstraße werden.

Das Thema Verkehr wird aufgrund von Nachfragen (u.a. Verbreiterung, Sanierung ML Fahrradschutzstreifen, Nutzung Fußweg sowie der Wege durch das Wochenendhausgebiet als Fahrradweg und Parkkosten) kurz diskutiert.

Nachnutzung Krankenhaus, Haus 4 und 5

Nachdem die 600.000 dort gelagerten Bücher Anfang des Jahres 2021 in die Einsiedelstraße verbracht wurden, stehen die Gebäude leer. Für die Nachnutzung ist das Gebäudemanagement Lübeck verantwortlich, die auch die Bausubstanz hat prüfen lassen. Es wird davon ausgegangen, dass die Substanz ausreicht, um die Gebäude zu Wohnraum umzubauen. Gravierende Schäden wurden bisher nicht festgestellt. Nach dieser Prüfung werden die Gebäude ausgeschrieben mit dem Ziel, hier günstigen Wohnraum für Beschäftigte des Hotellerie- und Gastronomiegewerbes zu errichten. Ein neuer Flächennutzungsplan ist nicht erforderlich. Nach früheren Überlegungen das Areal für eine Jugendherberge zu nutzen.

Hochwasser

  1. Erdmann berichtet, dass das Thema bei der Verwaltung nicht gern gesehen ist, auch wenn Pegel in Travemünde in 100 Jahren um 17 Zentimeter gestiegen ist. Er verweist auf den Info-Abend mit Dr. Zarncke im Mai 2019 (vgl. Homepage/Pro­to­kolle/ Info-Abend Mai 2019) hin. Die HL (Gespräch mit Frau Hartmann) sieht keine Notwendigkeit die Senke an der Landesgrenze zu Mecklenburg aufzufüllen. Sie will das Thema auch nicht weiter verfolgen.
  2. Erdmann geht im Zusammenhang mit dem Starkregen in der letzten Woche kurz auf seinen Kontakt mit der EWL zur Entwässerung über die Gullys ein. Die Über­schwemmungsgefahr muss jeder Eigentümer auf dem Priwall selbst einschätzen, was zum Thema Elementarversicherung führt. Aktuell, berichtet ein Neubewohner, wurde von ihm für 20,- € /Monat bei der Provinzial diese Zusatzversicherung unproblematisch abgeschlossen.
  1. Erdmann nimmt dessen Vorstellung als neuer Priwallbewohner zum Anlass, auch die weiteren anwesenden neuen Mitglieder herzlich zu begrüßen.

b    Stellungnahme zum Landschaftsschutzgebiet „Küstenwald“

Einführend erläutert E. Erdmann die Historie und den Verwaltungsakt der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausweisung des nördlichen Priwalls als Landschafts­schutzgebiet (LSG) sowie zur Lage und zum Problem der sogenannten Multifunktionsfläche (MMF). Die Lübeck Port Authority (LPA) soll im Rahmen der Instandsetzung der Wasserkante bis zur Bunkerstation der Lückenschluss zwischen Promenade und Bunkerstation mit bearbeiten. Einwendungen zum Entwurf der Stadtverordnung zur Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes (LSG-VO Küstenlandschaft Priwall) gegenüber der unteren Naturschutzbehörde wurden auch von der GdP (s. auch unter Anmerkungen) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die ausführlichen Einwände des Landschaftspflegevereins Dummersdorfer Ufer und der Naturfreunde Deutschland Sektion Lübeck/Priwall erhoben.

  1. Erdmann berichtet weiter über das Antwortschreiben von Herrn Bresch (Fachbereich 5 „Städtebauliche Projekte / Bebauungsplanung“), von Januar 2021 (s. Homepage/Forum/Informationen vom Vorstand /„Grundlage der weiteren Planungen: Promenadenrundlauf“). Dort wird erläutert wie der Beschluss der Bürgerschaft zur Herstellung einer MMF auf der Fläche zwischen Kohlenhofkai und den Grundstücken am Ende der Stichstraße Kohlenhof umgesetzt werden soll. Die für die Unterhaltung des Kohlenhofkais zuständige LPA wird hierzu kurzfristig eine Studie beauftragen, die als grobe Machbarkeitsstudie den Orientierungsrahmen für eine künftige Umgestaltung, ggf. in Alternativen entwickeln soll. In einem Schreiben vom 02.08.21 an die LPA bat der Vorstand der GdP die Projektleitung Hafenausbau um Rückmeldung zum aktuellen Sachstand.

Insgesamt haben sich drei Firmen an der Erstellung eines Grobkonzeptes beteiligt. Bewerbungsschluss war der 18.05.2021. Die GdP wurde von einer der drei, der Fa. Körting (Hamburg), angesprochen, ob und welche Vorschläge es seitens des Vereins zur Gestaltung des Promenadenrundlaufes gibt. Anfang Mai traf sich daraufhin der Vorstand mit Vertretern der Geschäftsführung zu einem Gespräch.

Zur Nutzung der MMF erläutert F. Scharlaug, warum wir gegenüber der Fa. Körting beispielhaft einen wissenschaftlichen (Forschungs-)Spielplatz befürwortet haben: Ergänzend zur Naturwerkstatt, den Naturfreunden und der Ostseestation soll hier eine dauerhafte Gestaltung dieser Fläche geschaffen werden, mit Hinweisen auf diese Einrichtungen und den Besonderheiten des Priwalls. Kinder können in einem „Naturlabor“ nicht nur spielen – sondern auch zu kleinen Wissenschaftlern werden, erste wissenschaftliche Erfahrungen sammeln, ein Labor‘ zum Erforschen der Natur und zum Messen und Ausprobieren der körperlichen Fähigkeiten. Das passt zum Priwall.

Damit wollen wir unabhängig von einem Streit über eine Zugehörigkeit der MMF zum LSG einerseits eine schnelle Verabschiedung der VO und andererseits uns allen eine Mitgestaltung ermöglichen. Denn, um das prägende Küstenlandschaftsbild des Priwalls zu erhalten, wollen wir keine Herrichtung eines ganzjährig nutzbaren Platzes für verschiedene Nutzungen. Auch wenn das Gebiet der MMF – wie von der HL ausgewiesen - nicht zum LSG gehört, also keine direkte Unterschutzstellung erfährt, soll in der Verordnung ein Planungsgebot für die MMF aufgenommen werden. D. Lack ergänzt, dass auch eine Bepflanzung dieser Fläche mit einem Lehrpfad infrage kommt.

Heinz Jürgen Riekhoff erklärt für die Bürgerinitiative für Nachhaltigkeit (BIN), dass diese sich so fühlt, als habe die GdP die BIN ins offene Messer laufen lassen. Denn die BIN hat noch am vergangenen Sonnabend anlässlich der Demonstration erklärt, dass weitere (geplante) Bebauungen, egal welcher Art, dem Schutzzweck und dem Schutzbedarf des gesamten LSG widerlaufen und zudem keiner weiß was mit der MFF geschehen soll. Die Forderung der Einbeziehung der MMF in den Geltungsbereich des LSG sei daher zwingend. Dass die GdP sich bereits im Mai mit der Fa. Körting zusammengesetzt hatte und dieser gegenüber bereits eine Position eingenommen hatte, war der BIN so nicht bekannt.

Aufgrund der kontroversen Diskussion fragt eine Besucherin (Neumitglied) nach, wer denn hier auf dem Priwall was vertritt. Hierzu erklärt E. Erdmann, dass die GdP nicht überall federführend ist. Gemeinsam mit anderen Organisationen und bei der von der BIN federführend organisierten Menschenkette mit tausend Menschen rund um den Wald am Kohlenhof konnte 2019 gemeinsam erreicht werden, dass dem geplanten Bau an der Kohlenhofspitze eine Absage erteilt wurde. Bei der Forderung den nördlichen Teil des Priwalls als ein LSG auszuweisen, hat sich die GdP als Teil der BIN eingebracht.

  1. Erdmann weist die Kritik ungenügender Informationspolitik seitens des Vorstandes des Vereins mit Hinweis auf die Darlegungen auf der Homepage zurück. Hinsichtlich der beklagten, mangelnden Informationspolitik verweist er darauf, dass zwar im Jahr 2021 bis heute pandemiebedingt keine Info-Veranstaltun­gen stattgefunden haben, er aber alle wesentlichen Informationen als Infobrief per E-Mail zur Verfügung gestellt hat und/oder auf Homepage der GdP (insbesondere unter Forum/Informationen vom Vorstand) nachzulesen sind. So ist auch das Ergebnis des Gespräches mit der Fa. Körting auf der Homepage der GdP nachzulesen (s. Forum/Informationen vom Vorstand/Planungsvorschläge des Vereins; Promenadenrundlauf“).
  1. Erdmann weist daraufhin, dass die GdP mit Bezug auf die Zugehörigkeit der MFF zum LSG bewusst zweigleisig gefahren ist. Unstreitig ist es Ziel der Priwaller den nördlichen Priwall weitestgehend unter Schutz zu stellen, das LSG auszweiten. Um unser gemeinsames Ziel zu erreichen, ist eine Erweiterung des Geltungsbereiches aber nicht zwingend notwendig. Dies kann auch indirekt rein planerisch geschehen. Der Verein plädiert in den Planungsvorschlägen zudem für eine gastronomische Einrichtung, gestaltet wie z.B. auf der Travemünder Promenade als Ersatz für EIS -KLAUS! Dies auch, um unabhängiger vom Investor der Beach Bay zu sein.

Johanna Rosenwald hält es für sehr bedenklich, dass die Gestaltungsmöglichkeit der MFF durch die HL/LPA unbegrenzt ist.

Anmerkung: (s. Forum/Informationen vom Vorstand/ Stellungnahme Landschaftsschutzgebiet Küstenwald)

Die GdP fordert zum § 2 Geltungsbereich die Einführung eines Absatzes (4):

Der Bereich Bunkerstation – Kohlenhofspitze ist als angrenzendes Gebiet planerisch in den Geltungsbereich der LSG-VO einzubeziehen.

 

Begründung

Unstreitig muss das prägende Landschaftsbild für den Bereich Bunkerstation – Kohlenhofspitze (einschließlich Lückenschluss Beach Bay) erhalten bleiben. Dies war auch ein Grund zur geplanten Unterschutzstellung für das Landschaftsschutzgebiet „Küstenwald Priwall“. Mit Aufnahme eines Planungsgebotes kann auf die Planung und Gestaltung der Multifunktionsfläche, z.B. durch Errichtung eines Forschungs­spielplatzes, ein mit der LSG-VO begründeter Einfluss genommen werden.

c    Vorbereitung der Jahreshauptversammlung

  1. Erdmann erklärt die Jahreshauptversammlung am 28. September 2021 auf die wichtigsten Themen begrenzen zu wollen. Dieses ist die Satzungsänderung, insbesondere zu § 5 Verkürzung der Amtszeit des Vorstandes. Er erklärt, nicht auf ewig Vorsitzender der GdP sein zu wollen.

TOP 3  Verschiedenes

 Es wird gefragt, ob es zur Bauvoranfrage zur Erstellung eine Containerdorfes (LN-Artikel vom 26.01.2021 „Beach-Bay-Investor plant Container als Unterkünfte für Mitarbeiter - Bauvoranfrage bei der Stadt gestellt.) Neuigkeiten zu berichten gibt. Dies ist nicht der Fall. Nach Auskunft der Abteilungsleitung städtebauliche Projekte / Bebauungsplanung wurde für die Aufstellung von Wohncontainern bisher kein Bauantrag gestellt.

Ende:  19:27 Uhr