Kein nächtliches Alkoholverbot in Travemünde

 " Wenn es nicht funktioniert mit gutem Zureden, muss gehandelt werden. Jochen Mauritz, CDU

Verschärfte Kontrollen in Scharbeutz

Vom 30. Juli bis vorerst 15. September darf in Scharbeutz in der Zeit von 23 bis 6 Uhr außerhalb der konzessionierten Flächen kein Alkohol mehr konsumiert werden. Dies betrifft den Strand sowie etliche strandnahe Bereiche, darunter die Kurparks Scharbeutz und Haffkrug und die Seebrückenvorplätze. Auch das Mitführen von Alkohol und Glasflaschen ist in dieser Zeit untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden. So hat es die Bürgermeisterin verfügt.

     „Das Ausmaß der Partys hat den guten Anstand langsam verlassen. Nach der Nacht bleiben Vandalismus, Scherben und jede Menge Müll zurück. Dazu kommt es zu nächtlicher Ruhestörung mit lautstarkem Gebrüll", begründet Verwaltungschefin Bettina Schäfer (parteilos) die Maßnahme. Ordnungsamt, Sicherheitsdienst und Polizei würden jetzt verschärft Kontrollen durchführen.

     Die Hansestadt Lübeck plant dagegen keine Einführung eines Alkoholverbots - Überbleibsel einer Partynacht am Strand: In Travemünde wird es aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen in Schleswig-Holstein, wie Sprecherin Nicole Dorel auf LN-Anfrage sagt. Ordnungswidrigkeiten seien bundesgesetzlich geregelt. Danach sei Alkoholkonsum nur dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn sich jemand vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetze.

     Der Konsum von Alkohol an sich, auch im öffentlichen Raum, stelle weder eine Ordnungswidrigkeit dar, noch sei es zulässig, ihn pauschal durch Verordnung oder Allgemeinverfügung zu unterbinden. Dazu verweist die Stadtsprecherin auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig aus 2012, nach dem grundsätzlich eine Allgemeinverfügung gegen das Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Flächen nicht mit einer bevorstehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründet werden kann.

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„Bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen“

Der bereits bestehende Rechtsrahmen werde verstärkt bei festgestellten Verstößen durchgesetzt, im Rahmen der Strandsatzung, der Grünanlagensatzung und des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Entsprechende Bußgelder würden verhängt. Dorel: „ Gesonderte Allgemeinverfügungen sind vor diesem Hintergrund erst einmal nicht erforderlich. Der bestehende Rechtsrahmen ist zunächst auszuschöpfen." Und: „Eine Überregulierung von bereits bestehenden Satzungen kann zur Unwirksamkeit der Allgemeinverfügung führen. "

CDU fordert neues Sicherheitskonzept

In der Politik wird das Problem der teilweise ausufernden Strandpartys in Travemünde schon länger diskutiert. Die CDU-Fraktion etwa forderte Anfang voriger Woche ein neues Sicherheitskonzept für das Seebad. Jochen Mauritz, Sprecher für Sicherheit und Ordnung: „Viele Anwohnerinnen und Anwohner sind an uns herangetreten, weil sie sich durch die oft alkoholisierten und aggressiven Gäste im Bereich des Kurstrands unsicher fühlen." Bereits mehrfach sei es zu Pöbeleien und Provokationen gekommen.

     „Wir fordern den Bürgermeister und die Polizei auf, mit den Ordnungsbehörden und dem Kurbetrieb ein Konzept gegen Vandalismus und Lärmbelästigung in Travemünde zu erstellen. " Das Vorgehen in Scharbeutz stößt bei Mauritz auf Verständnis: „Wenn es nicht funktioniert mit gutem Zureden, muss gehandelt werden. Ein Alkoholverbot für den Travemünder Strand und für Party-Hotspots in Lübeck kann ich «mir durchaus vorstellen." Verbote würden jedoch nur helfen, wenn deren Einhaltung auch kontrolliert werde-. „ Sonst macht so etwas keinen Sinn. "